Google Analytics: IP-Adresse darf nicht gespeichert werden

Die Rechtsunsicherheit bei der Benutzung von Google Analytics und anderer Analyse-Software spitzt sich zu. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hat die Verhandlungen mit Google abgebrochen. Streng genommen ist die Verwendung von Google Analytics sowieso illegal in Deutschland, wurde aber bisher nicht verfolgt.

Die IP-Adresse ist ein personenbezogenes Datum, das nach deutschem Recht nicht ohne weiteres gespeichert werden darf – und schon gar nicht einer Person zwecks Erstellung eines Profils. Das ist bei Shops häufig der Fall, da Klarnamen und Stammdaten der Kunden vorliegen, sobald Ware bestellt wird. Bei Google Analytics kommt erschwerend hinzu, dass die IP-Adresse sämtlicher Besucher der Webseite zur Auswertung in die USA übermittelt werden.

Shop-Betreiber, die Google Analytics einsetzen, sollten sich langsam nach einer anderen Software zur Auswertung ihrer Besucherströme umsehen, die datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Gerade unter Shops riskiert man leicht die Abmahnung eines Mitbewerbers. Wir sind gerade dabei, ein paar Alternativen zu testen und werden demnächst über die Ergebnisse berichten.  Wenn Sie auf dem laufenden bleiben wollen, folgen Sie uns am besten gleich auf Facebook oder Twitter.

 

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