Risiko Facebook-Button

Der Facebook-Button, mit dem Benutzer schnell ihr Wohlwollen per Klick auf “gefällt mir” bekunden können, ist nicht nur auf Blogs beliebt, sondern auch in Webshops. Datenschutzrechtlich gibt es schon länger Bedenken, jetzt trudeln jedoch den Betreibern von Webseiten erste Abmahnungen ins Haus.

Knackpunkt ist die Tatsache, dass bei jedem Aufruf der Webseite Daten an Facebook in die USA übermittelt werden. Dabei geht es weniger darum, dass Facebook seine Nutzer wiedererkennt – die haben dem mehr oder weniger zugestimmt, dadurch, dass sie Facebook nutzen – sondern vor allem darum, dass die IP-Adresse übermittelt wird, welche nach deutscher Rechtsprechung ein personenbezogenes Datum ist.

Unternehmen wie Online-Shops sind aber rechtlich zur Datensparsamkeit angehalten und dürfen nur solche Daten erheben, die sie für die Abwicklung ihrer Geschäfte benötigen, oder müssen die Zustimmung ihrer Kunden einholen, besonders wenn Daten an dritte in die USA übermittelt werden, wie das beim Facebook-Button der Fall ist. Falls die Verwendung des Facebook-Buttons wirklich gegen deutsches Recht verstößt, wäre es ein Fall von unlauterem Wettbewerb, ihn trotzdem für Marketingzwecke zu verwenden.

Solange es keine abschließenden Gerichtsurteile gibt, kann jeder Konkurrent abmahnen, was in jedem Fall Geld und Ärger kosten kann, egal ob man die Abmahnung direkt akzeptiert oder die Sache vor Gericht gehen lässt. Gerade kleinere Shops sollten sich derzeit überlegen, ob der Marketing-Nutzen des Facebook-Buttons dieses Risiko wert ist.

Eine äußerst schwierige Entscheidung, zumal die Sache juristisch noch völlig unklar ist und man sich unter Umständen durchaus darauf berufen kann, dass die Verwendung des Facebook-Buttons marktüblich ist. Halbwegs auf der sicheren Seite ist wohl, wer auf seiner Webseite in der Datenschutzerklärung die Anwender und Leser darüber aufklärt, dass der Facebook-Button benutzt und somit personenbezogene Daten wie die IP-Adresse in die USA übertragen werden.

 

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