Schon seit dem 5. November gelten für Online-Shopbetreiber neue Regeln bei der Widerrufsbelehrung: Der Verkäufer kann nicht mehr ohne weiteres einen Wertersatz für getestete und vom Kunden zurückgesandte Ware verlangen. Entsprechende Regelungen in der Widerrufsbelehrung eines Online-Shops sind ungültig und dürfen seit dem 5. November nicht mehr verwendet werden (wir berichteten). Was passiert, wenn man das ignoriert und die Wiederufsbelehrung nicht verändert?
Das Shopbetreiber-Blog hat sich die Lage angesehen und ist zu dem Schluss gekommen, dass hier ein Risiko schlummert, von der Konkurrenz abgemahnt zu werden, weil es sich um einen Wettbewerbsverstoß handelt. Wer noch einen solchen Passus benutzt: Lieber schnell ändern!
Wenn wir schon beim Thema sind: Die nächsten Jahre stehen weitere Änderungen ins Haus. Kürzlich wurde eine neue EU-Richtlinie erlassen, die die Verbraucherrechte verändert und von den einzelnen EU-Ländern bis 2013 umgesetzt werden muss. Dabei wird es um ganz verschiedene Dinge gehen – unter anderem werden Downloads vom Wiederrufsrecht im Versandhandel ausgenommen. Musik oder Software, die vom Kunden als Download bestellt wird, kann also nicht mehr einfach ohne zu zahlen “zurückgegeben” werden.
Das öffnet allerdings Missbrauch Tür und Tor – trotz mehrerer rechtlicher Verschärfungen gibt es Probleme mit Abo-Fallen, bei denen Verbraucher durch einen unbedachten Klick auf einer oft absichtlich missverständlich formulierten Webseite Rechnungen für Downloads und 2-Jahres-Abos bekamen. So könnte auch die neue Regelung dazu führen, dass windige Anbieter versuchen, Besuchern ihrer Webseite wertlose Downloads unterzujubeln und hinterher Rechnungen verschicken.
Dafür wird es strengere Regeln geben, wie Online-Shops zu beschriften sind. So muss der Bestellbutton künftig die Formulierung “kostenpflichtig bestellen” tragen oder ähnlich eindeutig formuliert sein – das entsprechende Gesetz liegt allerdings bisher nur als Entwurf vor. Shopbetreiber werden Fluchen und auf die vermeintliche EU-Regelungswut schimpfen, aber bisherige Probleme mit einigen wenigen schwarzen Schafen scheinen solche Gesetze leider nötig zu machen.
