“Düsseldorfer Kreis” berät über Social PlugIns

Die Vertreter der Datenschutzbehörden der Länder treffen sich regelmäßig zum so genannten Düsseldorfer Kreis, um eine einheitliche Linie in Sachen Datenschutz zu gelangen. Jetzt wurde über soziale Netzwerke wie Facebook beraten und die wichtige Frage, ob man als Seitenbetreiber Social PlugIns wie den “Like-Button” in seine Webseite einbetten darf.

Lars Klattte hat die Bedingungen, die soziale Netzwerke dafür erfüllen müssen, im Shopbetreiber-Blog zusammen gestellt. Fazit: Es sieht nicht gut aus, da eigentlich kein Netzwerk existiert, dass dem deutschen Datenschutzrecht vollständig genügt. Das Einbinden von Social PlugIns ist also weiterhin riskant, auch wenn bisher weder Bußgelder noch Fälle von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bekannt geworden sind.

Wichtigstes Zitat:

Die Einbindung ohne hinreichende Informationen und ohne Möglichkeit, die Datenübertragung zu unterbinden ist unzulässig.

Wir verwenden weiterhin die Verwendung einer 2-Click-Lösung, die es zum Beispiel als WordPress-PlugIn gibt. Damit ist gewährleistet, dass keinerlei Daten von oder an die sozialen Netzwerke übertragen werden, solange nicht der Anwender von sich aus aktiv wird.

 

  1. Hubert Pflumm (hpf)12-15-11

    Ich glaube, dass sich die Wogen hier noch glätten werden. Der Trend der Zeit lässt sich auch von den Datenschützern nicht umkehren. Vielleicht wird kurzfristig ein Verbot durchgesetzt, auf Dauer lässt sich die Verbreitung von Informationen über solche Dienste aber nicht verhindern…

    Viele Grüße
    Hubert

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